Mitglied werden

 

Kircheneintritt

Vielleicht haben Sie noch nie einer christlichen Kirche angehört?
 
Oder Sie sind vor einiger Zeit ausgetreten und möchten nun Teil unserer Gemeinde werden?
Es gibt ganz unterschiedliche Gründe, warum Menschen sich entschieden haben, nicht weiter Mitglied der Evangelischen Kirche oder einer anderen Kirche zu sein. Sie können jederzeit (wieder) eintreten.
Beim Eintritt müssen Sie sich für nichts rechtfertigen.
 
Oder Sie gehören bisher einer anderen christlichen Kirche an und überlegen nun, in die evangelische Kirche überzutreten?
 

Ihr Eintritt ist leicht und in wenigen Schritten gemacht ...

 
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Sie melden sich im Pfarramt und treffen sich mit dem Pfarrer zum Gespräch. Vielleicht möchten Sie erzählen, was Sie beschäftigt hat, als Sie ausgetreten sind, und was Sie nun bewegt, diesen Schritt zu überdenken? Oder Sie möchten sich konkret über die Evangelische Landeskirche in Baden oder über die Evangelische Kirchengemeinde Gochsheim informieren? Vielleicht wollen Sie auch, ohne groß darüber zu reden, einfach wieder zur Evangelischen Kirche gehören?
Bei dem Termin mit dem Pfarrer können Sie ein Eintritts-Formular mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen. Das geben wir an die Meldebehörde etc. weiter. Dann sind Sie wieder evangelisch und Mitglied der Gemeinde.
 
  

Zentrales Pfarramt aller evangelischen Kirchen in Kraichal

Das Pfarramt ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo - Fr,  9:00 - 12:00 Uhr, Di und Do, 14:00 - 17:00 Uhr.
 

Nein. Die Taufe ist einmalig und wird auch beim Übertritt in eine andere Konfession oder beim Wiedereintritt nicht wiederholt.
 
In Deutschland erkennen die christlichen Kirchen die Taufe gegenseitig an. Diese Kirchen haben sich in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossen. Diese Kirchen finden Sie für Baden-Württemberg unter http://www.ack-bw.de.
 
Wenn Sie gerne möchten, können wir aber Ihren Wiedereintritt im Gottesdienst feiern. Der Segen Gottes kann Ihnen zugesprochen werden. Dies kann natürlich auch im kleinen Kreis ohne Öffentlichkeit geschehen. 
 

Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie.
Falls Sie noch gar nicht getauft, ist auch eine Erwachsenentaufe mit entsprechender Vorbereitung möglich.
Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer werden alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, mit Ihnen besprechen.
 

Zahlreiche Angebote für jung und alt, kultureller, spiritueller und diakonischer Art stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Und wir begleiten Sie an den Wendepunkten des Lebens. Und dort, wo Sie nicht persönlich profitieren, leisten Sie einen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft, diakonisches Engagement für Bedürftige und den Erhalt kultureller Baudenkmäler. 
 
Weitere Infos hierzu finden Sie unter: Kirchensteuer wirkt! Erstaunlich. Erlebbar. Evangelisch.
 

Der Eintritt in die Kirche kostet nichts.
 
Die Kirche finanziert sich hauptsächlich über die Kirchensteuer. Als Mitglied der Kirche werden Sie ab einer bestimmten Einkommenshöhe auch Kirchensteuer zahlen. In der Regel sind das 8 % der Lohn- oder Einkommenssteuer. Wer zum Beispiel in Ausbildung, arbeitslos ist oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer. Durch diese Koppelung nimmt die Kirchensteuer Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen.
 
Wer beispielsweise 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt ca. 12 bis 13 € Kirchensteuer monatlich.
Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Sie am kostenlosen Kirchensteuer-Telefon (0800) 7 137 137.
 

Den kirchlichen und diakonisch/karitativen (helfenden) Dienst an Menschen können nur Menschen tun. Kirchliche Arbeit hat darum sehr hohe Personalkosten. Das reicht vom Gottesdienst, der Seelsorge, den Taufen, Trauungen, Beerdigungen, bis zu den Kindergärten, der Jugendarbeit, und den Pflege- und Beratungsdiensten. Außerdem müssen die kirchlichen Gebäude unterhalten und gepflegt werden, um die äußeren Bedingungen zu bieten, in der kirchliche Arbeit stattfinden kann.
 

Darüber legt sie sorgfältig und öffentlich Rechenschaft ab. Sie können sich jederzeit darüber informieren. Zum Beispiel hier im Internet: Kirchensteuer in Baden(-Württemberg)